Informatives

Die Idylle trügt

Erhöhte Wachsamkeit jetzt auch in Deutschland gefordert!
Denn die Afrikanische Schweinepest ist weiter auf dem Vormarsch

Liebe Jagdgenossinnen, Jagdgenossen und Naturinteressierte,
die Bundestierärztekammer (BTK) nimmt die aktuelle Entwicklung des Seuchengeschehens hinsichtlich der Afrikanischen Schweinepest (ASP) insbesondere in den osteuropäischen Mitgliedstaaten Lettland, Litauen, Estland und Polen mit großer Besorgnis zur Kenntnis und stellt fest, dass das Risiko der Einschleppung der Seuche nach Deutschland täglich weiter ansteigt.

Darum ruft der Deutsche Jagdverband alle Jäger/innen in Deutschland auf, in den Revieren verstärkt auf verendete Wildschweine zu achten und diese umgehend den zuständigen Veterinärbehörden zu melden.
Es besteht die Gefahr, dass sich die Tierseuche weiter in westlicher Richtung ausbreitet. Die Afrikanische Schweinepest ist hochinfektiös und führt bei Schweinen in der Regel nach wenigen Tagen zum Tod. Die Beprobung der Tiere kann auch noch in einem sehr weit fortgeschrittenen Verwesungszustand erfolgen. Die Übertragungswege können sehr vielfältig sein, sodass in ganz Deutschland erhöhte Wachsamkeit geboten ist. Jäger und Landwirte müssen ein erhöhtes Sicherheitsempfinden entwickeln und die Maßgaben der Biosicherheit umsetzen.


Aufgrund vermehrter Feststellungen von Tularämie bei Wildtieren in den Landkreisen Limburg-Weilburg, Wetterau sowie Gießen möchten wir auf folgendes Thema aufmerksam machen:

Die Hasenpest (Tularämie) – auch wieder eine Gefahr in Hessen

Jäger/innen sind gerade wegen des direkten Kontaktes zu erlegten Tieren besonders gefährdet. So erkrankten bereits im Herbst 2005 im südhessischen Kreis Darmstadt- Dieburg sieben Jäger/innen durch nachweislichen Kontakt mit Feldhasen an Tularämie. Bei einem der Jäger führte die Infektion sogar zum Tode. Deshalb sollte auch beim Zerlegen von scheinbar gesund erlegten Hasen und anderen empfänglichen Kleinsäugern sorgsam (möglichst mit Mundschutz und Handschuhen) und hygienisch einwandfrei gearbeitet werden. Die Untersuchung auf Tularämie kann auch aus einzelnen Organen (insbesondere Leber und Milz) erfolgen. Das Fleisch sollte nur durchgebraten verzehrt werden.

Der Erreger:
Die Tularämie ist eine gelegentlich auftretende Infektionskrankheit, die durch das Bakterium Francisella tularensis verursacht wird. Die Erkrankung betrifft vorwiegend Hasenartige (insbesondere Feldhasen, Wildkaninchen) und Nagetiere (Feldmäuse, Hamster), aber auch eine Vielzahl anderer Wild- und Haustiere (z.B. Reh, Fuchs, Igel, Schaf, Hund, Katze, Vogel). Eine Übertragung auf den Menschen ist möglich (Zoonose). Wasser- und Bisamratte und große Wühlmaus werden zwar infiziert, erkranken jedoch nicht und sind somit wichtige Überträger. Möwen und Raubvögel können den Erreger über weitere Strecken verschleppen. In Deutschland tritt der Erreger der Tularämie vorwiegend in sonnenexponierten Gebieten mit Flusslandschaften ohne flächenhaften Waldbestand bis 500 m ü. NN auf (bspw. Rhein, Main, Tauber).

Die Symptome:
Infizierte Hasen sterben häufig an akuter Blutvergiftung (Sepsis) nach unspezifischen Symptomen wie Verlust des Fluchtverhaltens, schwankendem Gang, gesträubtem Fell und schneller Atmung. Nur in Ausnahme-fällen sind chronische Fälle zu beobachten. Nach der Eröffnung des Tierkörpers sind verstreute, gelblich-graue knotige Veränderungen (Abszesse, Nekrosen) insbesondere in Leber, Milz und Lymphknoten (aber auch in Lunge und Niere) sowie eine deutliche Milzvergrößerung und Lymphknotenschwellungen hinweisend auf eine Tularämie. Aber: Es müssen nicht immer sichtbare Veränderungen am Tierkörper auftreten!
Beim Menschen treten etwa zwei bis 14 Tage nach Kontakt neben schlecht heilenden Hautwunden ebenfalls schwere Allgemeininfektionen auf, die v. a. durch grippeähnliche Symptome wie Fieber, schmerzhafte Lymphknotenschwellungen, Erbrechen, Atemnot und Durchfall gekennzeichnet sind. Der Krankheitsverlauf ist abhängig von der krankmachenden Wirkung (Virulenz) des Bakterienstammes, der aufgenommenen Erregermenge sowie der Eintrittspforte in den Körper. Beim Auftreten von Symptomen nach Kontakt mit Hasen oder
anderen empfänglichen Kleinsäugern sollte unverzüglich ein Arzt aufgesucht und über den Kontakt informiert werden. In Hessen konnte seit 2000 bei acht im Landesbetrieb Hessisches Landeslabor (LHL) untersuchten Hasen und Kaninchen Tularämie diagnostiziert werden. Man unterscheidet mehrere Unterarten des Erregers, von denen die gefährlichste in Nordamerika auftritt. Die in Nordeuropa verbreitete Unterart stellt dennoch eine ernstzunehmende, auf den Menschen übertragbare Infektionskrankheit dar, vor der man sich schützen sollte.

Die Infektion:
Als Übertragungswege für Haus- und Wildtiere sowie Menschen kommen Haut- und Schleimhautkontakt mit infektiösem Tiermaterial, Verzehr von nicht ausreichend erhitztem, kontaminiertem Fleisch (Hasen) oder Wasser, Stiche durch infizierte blutsaugende Insekten oder Zecken sowie kontaminierte Stäube und Aerosole in Frage. Der Erreger bleibt auch tiefgekühlt über Monate infektionsfähig und ist gegenüber äußeren Umwelteinflüssen sehr widerstandsfähig.

Krankheit und Nachweis des Erregers der Tularämie sind nach Infektionsschutzgesetz und Tierseuchenrecht meldepflichtig.

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Vogelgrippe

Viren im Revier – was tun?

Die Vogelgrippe wurde jetzt in Mecklenburg-Vorpommern bei einer Wildente (Krickente) entdeckt.

Was muss der Jäger tun, wenn er gehäuft tote Vögel in seinem Revier findet?

Fassen Sie die toten Vögel nicht an, sondern verständigen Sie den zuständigen
Amtstierarzt oder die zuständige Polizeibehörde. Vogelgrippe ist eine anzeigepflichtige Seuche. Deshalb sind Jäger als Sachkundige zur Anzeige verpflichtet.
Die Behörden lassen die Kadaver abholen und zur Untersuchung bringen.

Ist der Jagdhund beim Apportieren von erkranktem Wild gefährdet?

Bisher wurde kein Fall beschrieben, bei dem ein Hund durch eine Infektion mit
Vogelgrippeviren erkrankte. Infektionen bei Hunden sind möglich, aber dies setzt
die Aufnahme großer Virusmengen voraus. Dies wäre nur dann denkbar, wenn
Hunde erkrankte Vögel oder Vogelkadaver fressen würden.

Müssen Vogelbestände zur Vorsorge verschärft bejagt werden?

Nein.
Eine verschärfte Bejagung führt nur zur vorübergehenden Vergrämung.
Eine Vergrämung kann in Hofanlagen von großen Geflügelanlagen im Einzelfall
sinnvoll sein. Eine generelle Reduktion von Vogelbeständen hat nur einen kurzfristigen Effekt, da es in kürzester Zeit zum Wiederanflug der Tiere kommt.

Müssen die Jäger die Vogel-Fütterungen und Kirrstellen beim Abbau speziell reinigen oder desinfizieren?

Jagdeinrichtungen sollten vor dem Abbau aus hygienischen Gründen von Kot gereinigt werden (Auf ausreichend Eigenschutz durch geeignete Kleidung, Handschuhe usw. ist zu achten).
Damit können unter umständen bis zu 95 Prozent der möglicherweise vorhandenen Keime entfernt werden.

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Es kann nicht oft genug darauf hingewiesen werden:

Signalkleidung bei der Gesellschaftsjagd
erhöht die Sicherheit

Bei Gesellschaftsjagden ist die Weste oder Jacke und mindestens das Hutband in Signalfarbe inzwischen nicht nur von der Jagdleitung vorgeschrieben. Doch selbst das geht immer noch einigen Traditionalisten zu weit.
Dabei braucht man als Jäger keine Sorge haben, dass man durch die bunten Farben vom Wild eher erkannt wird. Im Gegenteil: moderne Warnkleidung evtl. noch mit einem konturauflösenden Muster wird vom Wild viel schlechter wahrgenommen als der klassische grüne Loden.
Eine orange Weste oder Jacke erhöht die Sicherheit deutlich, da man von den anderen Jagdteilnehmern eher und besser erkannt wird. Auch Treiber und Durchgehschützen werden selbst besser gesehen und können sich erheblich besser orientieren, wenn sie die Schützen schon von weitem sehen. Eine Forderung nach einer Signalweste bei der Jagdansprache sollte daher nicht als Schikane verstanden werden, sondern als Zeichen des Sicherheitsbewusstseins der Jagdleitung.